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All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen

der druck.at Druck- und Han­dels­ge­sell­schaft mbH auf Meine-Rückwand (gül­tig ab 23.10.2023) für Kunden

  1. Geltungsbereich
    1. Für den Geschäftsverkehr zwischen der druck.at Druck- und Handelsgesellschaft mbH (im Folgenden: Meine-Rückwand) und Kunden gelten die nachstehend festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB).
    2. Verträge über Lieferungen und Leistungen durch Meine-Rückwand werden ausschließlich unter Anwendung dieser AGB geschlossen.
    3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Meine-Rückwand hat der Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Leistung & Preise
    1. Sofern nichts anderes angeboten oder vereinbart wurde, gelten die Preise von Meine-Rückwand ab Werk.
    2. Die Preise werden in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Standard-Verpackungskosten.
    3. In den Preisen nicht enthalten sind die Versandkosten (vgl. Punkt 11. "Versand" und die Versandkostenübersicht auf der Website von Meine-Rückwand) sowie sämtliche Zusatzleistungen und etwaige Sonderwünsche (vgl. insbesondere Punkt 3."Zusatzleistungen"). Etwaige Versandkosten sind immer gesondert angeführt.
    4. Es gelten die von Meine-Rückwand angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Angebotsstellung, unter dem Vorbehalt, dass der Kunde keine nachträglichen Änderungen wünscht und die gegebenenfalls benötigten druckfähigen Daten innerhalb einer Woche nach Angebotsstellung übermittelt. Ausser es handelt sich um eine automatisierte Verarbeitung. Davon ausgenommen sind ganz unwesentliche Änderungen, wie beispielsweise eine rechtzeitige Änderung der Lieferadresse, soweit diese sich im selben Land befindet und es sich nicht um eine Insel handelt. Eine sich daraus ergebende Erhöhung der Versandkosten trägt jedoch der Kunde.
  3. Zusatzleistungen
    1. Muster, Entwürfe, Probedrucke (Andrucke) und Reinzeichnungen sowie alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche (z.B. Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch angefertigt und gesondert in Rechnung gestellt. Es besteht kein Anspruch auf Umsetzung seitens des Kunden.
    2. Soweit diese angefertigt werden trägt der Kunde die Kosten der Entwurfs-, Muster- und Probedrucke auch dann, wenn kein Folgeauftrag erfolgt.
    3. Weichen die Entwurfs-, Muster- und Probedrucke von der Vorlage des Verbrauchers nur geringfügig ab, so hat der Kunde die Kosten weiterer allenfalls von ihm gewünschter Entwurfs-, Muster- und Probedrucke zu tragen.
    4. Korrekturabzüge werden dem Kunden nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Meine-Rückwand ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber Korrekturabzüge vorzulegen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen.
    5. Meine-Rückwand ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Verbraucher eine angemessene Frist von einer Woche zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug als genehmigt gilt, wenn Meine-Rückwand den Verbraucher zu Beginn dieser Frist auf die Bedeutung seines Schweigens gesondert hingewiesen hat.
  4. Nutzung Webservices (Login Bereich)
    1. Die Nutzung des Meine-Rückwand Login Bereichs erfolgt auf eigene Gefahr.
    2. Der Kundenkontoinhaber haftet für die Richtigkeit sämtlicher im Profil eingegebenen Daten (zB. Rechnungsadressen inkl. Stammdaten).
    3. Meine-Rückwand ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob für angelegte Rechnungsadressen gültige Vollmachten bestehen. Der Kundenkontoinhaber haftet für sämtliche Aktivitäten (Bestellungen, Adressänderungen, etc.) im Konto.
    4. Der Kontoinhaber erklärt, dass er die Zustimmung sämtlicher weiteren Nutzer und Subkonten hat, die Daten zu verwalten (Neuanlage von Nutzern, Neuanlage von Rechnungsadressen, Bearbeiten und Löschen von Nutzern, Rechnungsadressen oder Stammdaten, Zuweisung von Administratorrechten). Ihm obliegt auch die gesamte Nutzer- und Datenverwaltung im Kundenkonto.
  5. Emailverkehr
    1. Der Kunde hat die Möglichkeit Meine-Rückwand aktiv per Email zu kontaktieren und personenbezogene Daten (zB. Rechnungsdaten, Lieferdaten) sowie Bestellungen zu senden.
    2. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung unverschlüsselter Emails als nicht sicher gelten und Meine-Rückwand daher keine Haftung für etwaigen Datenverlust oder Korrektheit der Daten übernimmt.
  6. Vertragsabschluss
    1. Angebote und Preisangaben von Meine-Rückwand sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde.
    2. Der Kunde unterbreitet mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot.
    3. Bei Bestellungen über den Online-Shop oder per E-Mail erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung. Diese ist eine verbindliche Bestellbestätigung.
    4. Meine-Rückwand kann Angebote von Kunden binnen einer Woche nach Zugang des Angebots, im Fall einer Bestellung über den Online-Shop binnen drei Tagen annehmen. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung an den Kunden zustande.
    5. Bei elektronischen Vertragsabschlüssen wird der Vertragstext von Meine-Rückwand nach Vertragsabschluss nicht gespeichert (§ 9 ECG).
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags im Eigentum von Meine-Rückwand.
  8. Nachträgliche Änderungen des Vertrags
    1. Änderungen der Bestellung durch den Kunde nach Vertragsabschluss (z.B. im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) bedürfen der Zustimmung von Meine-Rückwand. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.
    2. Der Kunde trägt sämtliche Mehrkosten, die Meine-Rückwand durch nachträgliche Änderungen der Bestellung durch den Kunden entstehen. Darin enthalten sind auch die Kosten des durch die Änderungen verursachten Maschinenstillstands.
    3. Änderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Kunden nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorenkorrektur).
    4. Meine-Rückwand haftet im Fall von nachträglichen Änderungen durch den Kunden nicht für die Einhaltung der ursprünglichen Lieferzeit.
    5. Bei telefonischen oder per Fax angeordneten Änderungen übernimmt Meine-Rückwand keine Haftung für die Richtigkeit der Durchführung.
  9. Rücktrittsrechte
    1. Meine-Rückwand hat das Recht, von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten, sofern entweder die übermittelten Druckdaten oder die Erfüllung des Vertrags gegen österreichische Strafgesetze verstoßen oder rassistische, die Bundesverfassung der Republik Österreich oder sonstige sittenwidrige Ziele verfolgen würden.
    2. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten aufgrund eines Rohstoffmangels, Streik, Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten odgl) verlängert sich – wenn Meine-Rückwand an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert ist – die Lieferzeit in angemessenem Umfang (maximal fünf Wochen). Ist Meine-Rückwand durch die genannten Umstände an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Vertragspflichten gehindert und dauert die Leistungsverzögerung länger als fünf Wochen, so besteht ein beiderseitiges Rücktrittsrecht. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Meine-Rückwand von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Kunde daraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Meine-Rückwand wird den Kunden zeitnah über den Umstand benachrichtigen.
    3. Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen über
      1. Dienstleistungen, wenn Meine-Rückwand – aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens des Kunden sowie einer Bestätigung des Kunden über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;
      2. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
         
    4. Der Kunde das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
    5. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und wird wie folgt berechnet:
      1. im Fall eines Dienstleistungsvertrags gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses;
      2. im Fall eines Kaufvertrags gerechnet ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat;
      3. im Fall eines Vertrags über mehrere Waren, die der Kunde im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, gerechnet ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;
      4. im Fall eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken gerechnet ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat;
      5. im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, gerechnet ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.
      6. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde Meine-Rückwand (druck.at Druck- und Handelsgesellschaft mbH, Aredstr. 7/EG/Top H 01, 2544 Leobersdorf, Tel: +43 2256 64131, Fax: +43 2256 64131-7, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Er kann das nachstehende Rücktrittsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist: Download Rücktrittsformular
      7. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, wenn der Kunde die Erklärung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.
      8. Ein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht ausschließlich bei Kunden die Verbraucher sind.
  10. Folgen des Rücktritts
    1. Übt der Kunde sein gesetzliches Rücktrittsrecht aus, so ist Meine-Rückwand dazu verpflichtet, alle vom Kunden geleisteten Zahlungen einschließlich der Versandkosten (mit Ausnahme jener Versandkosten, die der Kunde für eine andere Versandart als die günstigste von Meine-Rückwand angebotene Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird dem Kunde für die Rückzahlung ein Entgelt berechnet.
    2. Meine-Rückwand ist berechtigt, die Rückzahlung bis zum Erhalt der zurückzusendenden Ware oder bis zum Erhalt eines Nachweises, dass die Ware zurückgesandt wurde (je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist) zu verweigern.
    3. Der Kunde muss die Ware unverzüglich (spätestens binnen 14 Tagen) ab dem Tag, an dem er Meine-Rückwand über den Rücktritt vom Vertrag unterrichtet, an Meine-Rückwand zurücksenden oder übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der 14-tätigen Frist abgesendet wird.
    4. Meine-Rückwand trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.
    5. Hat der Kunde verlangt, dass Meine-Rückwand mit der Ausführung von Dienstleistungen während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat er an Meine-Rückwand einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Rücktrittsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
  11. Zahlung
    1. Rechnungen werden gemeinsam mit der Bestellung oder separat per Post zugesandt. Die Fälligkeit ist auf der Rechnung ausdrücklich angeführt.
    2. Sofern auf der Rechnung nicht eine andere Bankverbindung angegeben wird, sind Zahlungen an die folgende Kontoverbindung zu leisten:

Zahlungsempfänger:

druck.at Druck- und Handelsgesellschaft mbH

IBAN: AT36 1200 0529 6600 1745

BIC: BKAUATWW

Bei Telebanking-Überweisungen ist im Feld "Kundendaten/Identifikationsnummer" die "Rechnungsnummer" anzugeben.

    1. Bei größeren Bestellungen sowie Bestellungen, welche die Anschaffung von Sondermaterialien erfordern, kann Meine-Rückwand vom Kunde eine Vorauszahlung sowie – entsprechend der geleisteten Arbeit – durch Zustellung von Teilrechnungen auch Teilzahlungen verlangen.
    2. Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für Meine-Rückwand keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Daraus allenfalls entstehende nachteilige Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Kunden.
  1. Zahlungsverzug
    1. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, im Fall eines Zahlungsverzugs die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und im Verhältnis zur Forderung angemessenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Einbeziehung eines Inkassobüros ist der Kunde dazu verpflichtet, die Meine-Rückwand dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.
    3. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
    4. Bei Zahlungsverzug ist Meine-Rückwand berechtigt, noch nicht fällige Rechnungen fällig zu stellen, für die bereits angelaufenen Kosten Teilzahlungen zu verlangen, die Weiterarbeit an offenen Bestellungen von im Voraus zu leistenden Teilzahlungen sowie der Begleichung sämtlicher offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Überdies ist Meine-Rückwand berechtigt, die noch nicht zugestellte Ware bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Anzahlungen, Teilzahlungen und Rechnungsbeträge zurückzuhalten.
    5.  Schließt der Kunde den Vertrag im Namen eines Dritten, so haftet er für die Einbringlichkeit der Forderung gegen diesen Dritten als Bürge. Meine-Rückwand kann die Zahlung der offenen Forderung vom Verbraucher Kunde erst nach erfolgloser Mahnung des Dritten verlangen.
    6. Bei Verrechnung an Dritte haftet der Kunde für die Bezahlung des Rechnungsbetrags solidarisch neben dem Rechnungsempfänger.
  2. Versand
    1. Meine-Rückwand liefert in Österreich, nach Deutschland, nach Schweiz.
    2. Die aktuell möglichen Versandarten und deren Kosten werden auf der Website von Meine-Rückwand unter "Versandkosten" angezeigt.
    3. Meine-Rückwand ist berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen zuzustellen. Bei Teillieferungen sind auch Teilrechnungen zulässig.
    4. Die Liefer- bzw. Produktionszeit hängt von der Art des Produkts und des Umfangs des Auftrags ab. Genaue Informationen dazu finden sich in der Online-Preistabelle auf der Website von Meine-Rückwand. Die Lieferzeit wird ab Vertragsschluss bemessen, sofern zu diesem Zeitpunkt Meine-Rückwand alle erforderlichen Arbeitsunterlagen, insbesondere die druckfähigen Vorlagen (vgl. Punkt 16. "Beigestellte Materialien") zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde. Andernfalls beginnt die Lieferzeit, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
    5. Soweit ein Versand solcher erfolgt gilt für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Ausfallmustern sowie für die Dauer der Prüfung von zur Freigabe übersandten Druckergebnissen durch den Kunden wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.
    6. Die von Meine-Rückwand in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten enthalten nicht die Zusage eines Fixtermins. Fixtermine sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.
    7. Ist die Einhaltung der Lieferzeit von der termingerechten Mitwirkung des Kunden abhängig (z.B. Bereitstellung mangelfreier Daten und benötigter Arbeitsunterlagen, unverzügliche Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung der Filme, Autorenkorrektur) und kommt dieser seinen Mitwirkungspflichten nicht termingerecht nach, so haftet Meine-Rückwand nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Fall nachträglicher Auftragsänderungen durch den Kunden. Überdies hat Meine-Rückwand einen Anspruch auf Ersatz der ihm daraus allenfalls entstehenden – vom Kunden schuldhaft verursachten – Kosten.
    8. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an der vom Kunden angegebenen Lieferadresse auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug ist. Hat der Kunde selbst einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, ohne dabei eine von Meine-Rückwand vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Beförderer über.
  3. Lieferverzug
    1. Bei Lieferverzug muss der Kunde eine – an der jeweiligen Bestellung orientierte – angemessene Nachfrist von zumindest einer Woche setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Kunde unter Setzung einer neuerlichen angemessenen Nachfrist von zumindest einer Woche vom Vertrag zurücktreten.
    2. Der Kunde kann jedoch bei Lieferverzug sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Fixgeschäft vorliegt oder Meine-Rückwand die Leistung unberechtigt und endgültig verweigert bzw. nicht in der Lage ist, binnen angemessener Frist zu liefern.
    3. Tritt der Kunde infolge Lieferverzugs vom Vertrag zurück, so wird der Vertrag Zug um Zug rückabgewickelt.
  4. Annahmeverzug
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen.
    2. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, so ist Meine-Rückwand berechtigt aber ausdrücklich nicht verpflichtet, die Ware für die Dauer von 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden selbst oder bei einem Spediteur einzulagern.
  5. Gewährleistung
    1. Handelsübliche Abweichungen von der Vorlage (das sind insbesondere geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren; geringfügige Farbabweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck oder zwischen End- und Zwischenergebnis; Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung bei Bildschirmen) können nicht ausgeschlossen werden und sind kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel.
    2. Meine-Rückwand haftet nicht für allfällige Datenübertragungsfehler.
    3. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von Meine-Rückwand verschuldet sind.
    4. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden ("neue Rechtschreibung") maßgebend.
    5. Nach erfolgter Datenübermittlung, Druckreife- oder sonstiger Freigabeerklärung durch den Kunden geht die Gefahr etwaiger Fehler auf ihn über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Anschluss an die Druckreife- bzw. Freigabeerklärung entstanden sind oder erkannt werden konnten.
    6. Bei einer berechtigten Beanstandung kann der Kunde zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Meine-Rückwand ist berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich oder verglichen mit der anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder tunlich, so kann der Kunde Preisminderung oder – sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt – Wandlung des Vertrags verlangen.
    7. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
    8. Die Haftung von Meine-Rückwand für allfällige Mangelfolgeschäden besteht nur nach Maßgabe des Punkts 17. ("Haftungsbeschränkungen").
    9. Können die beanstandeten Druckerzeugnisse Meine-Rückwand nicht mehr vorgelegt werden, so hat der Kunde nur dann ein Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz, wenn er Meine-Rückwand eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontrolle entsprechende Mangeldokumentation vorlegt.
  6. Haftungsbeschränkung
    1. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Meine-Rückwand nur für allfällige Personenschäden.
    2. Im Haftungsfall kann nur Geldersatz verlangt werden.
    3. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen.
    4. Haftung besteht nicht bei mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, die auf eine mangelhafte Installation / Anbringung durch den Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Eine mangelhafte Installation / Anbringung liegt jedenfalls dann vor, wenn diese nicht fachgerecht erfolgt. Der Kunde ist aufgefordert sicherzustellen, dass bei der Installation / Anbringung höchste Sorgfalt angewendet wird.
    5. Die Punkte 17.1. bis 17.4. gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse, d.h. auch dann, wenn kein Vertrag zustande kommt.
  7. Beigestellte Materialien und beigestellte Daten
    1. Meine-Rückwand übernimmt keine beigestellten Materialien zur Bearbeitung.
    2. Sollte eine gesonderte Überprüfung durch Meine-Rückwand gefordert werden, so werden diese sowie eine etwaige Korrektur separat verrechnet.
    3. Bei vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten trägt der Kunde bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke. Eine Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und wird gesondert in Rechnung gestellt.
    4. Wird vom Kunden kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher bei Meine-Rückwand nicht bestellt, so übernimmt Meine-Rückwand keine Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Drucks. Dies gilt auch dann, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.
    5. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Kunden. Meine-Rückwand ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie für Sicherungszwecke anzufertigen.
    6. Für beigestellte Materialien gelten die im Bestellprozess verpflichtenden Informationen.
    7. Meine-Rückwand steht an den vom Kunden beigestellten Materialien bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungsrecht zu.
  8. Eigentum und Rechte an eingesetzten Mitteln und Erzeugnissen
    1. Auf Wunsch des Kunden angefertigte Muster und Entwürfe bleiben – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen – im Eigentum von Meine-Rückwand.
    2. Wenn Meine-Rückwand selbst Inhaberin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, so erwirbt der Kunde mit der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten.
    3. Im Übrigen hat Meine-Rückwand das ausschließliche Recht, die von ihr hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u.ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u.ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Meine-Rückwand ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben.
    4. Der Kunde sichert zu, dass er über die Rechte zur jedweden Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der von ihm beigestellten Vorlagen und Materialien verfügt und dass durch die Auftragsausführung durch Meine-Rückwand keinerlei wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzt werden.
    5. Werden vom Kunde Schriften bzw. eine Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Kunde Meine-Rückwand zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.
  9. Schad- und Klagloshaltung
    1. Wird Meine-Rückwand von Dritten wegen behaupteter Rechtsverletzungen aus Urheber-, Leistungsschutz-, oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten aufgrund der Durchführung eines Auftrags des Kunden in Anspruch genommen, so hat der Kunde Meine-Rückwand schad- und klaglos zu halten.
    2. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Muster/Vorlagen oder Dateien jeglicher Art in seinem Auftrag gedruckt werden, an denen dieser keine Rechte zur Vervielfältigung und Weitergabe besitzt.
    3. Ausdrücklich hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Dateien zum Druck übermittelt bzw. hochgeladen werden, an denen dieser kein Recht auf gewerbliche Vervielfältigung besitzt.
    4. Meine-Rückwand ist nicht verpflichtet, eine Prüfung vor Druck vorzunehmen, ob der Kunde die nötigen Rechte besitzt
    5. Meine-Rückwand wird solche Ansprüche Dritter dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Kunde auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse von Meine-Rückwand dem Verfahren bei, so ist Meine-Rückwand berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Kunde ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schad- und klaglos zu halten.
  1. Abweichungen für Kunden die nicht Verbraucher sind
    1. Diese Abweichungen gelten für alle natürlichen oder juristischen Personen, die keine Verbraucher im Sinne de KSchG sind (im Folgenden: Unternehmer). Die Bestimmungen in dieser Ziffer 21 gehen bei widersprechenden anderen Bestimmungen den anderen ausdrücklich vor, soweit es sich nicht um einen Verbraucher als Kunde handelt.
    2. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
    3. Die Ware bleibt Eigentum von Meine-Rückwand bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von Meine-Rückwand gegen den Unternehmer. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von Meine-Rückwand.
    4. Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf Meine-Rückwand übergeht.
    5. Die Forderungen des Unternehmers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen von Meine-Rückwand aus dem Geschäftsverhältnis an Meine-Rückwand abgetreten.
    6. Bei urheberrechtlich geschützten Produkten ist der Unternehmer verpflichtet, Meine-Rückwand die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) an der Vorbehaltsware zu verschaffen bzw. zu überbinden.
    7. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Unternehmer nicht berechtigt. Auf Verlangen von Meine-Rückwand ist der Unternehmer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an Meine-Rückwand bekannt zu geben.
    8. Übersteigt der Wert der für Meine-Rückwand bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 15%, so ist druck.at auf Verlangen des Unternehmers oder eines durch die Übersicherung von druck.at beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Unternehmers verpflichtet.
    9. Meine-Rückwand fakturiert die Lieferungen und Leistungen mit dem Tage der (auch teilweisen) Lieferung bzw. wenn die Ware für den Unternehmer eingelagert oder für ihn auf Abruf bereitgehalten wird. Die Rechnungslegung erfolgt in EURO. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn nach der Auftragsfestlegung nachträgliche Änderungen durch den Unternehmer erfolgen. Meine-Rückwand kann Angebote von Unternehmern binnen zwei Wochen nach Zugang des Angebots, im Fall einer Bestellung über den Online-Shop binnen vierzehn Tagen, annehmen. Meine-Rückwand ist berechtigt, die Durchführung der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Unternehmers – abzulehnen.
    10. Einwendungen wegen allfälliger Abweichungen des Inhalts einer Auftragsbestätigung von der Bestellung müssen innerhalb von einem Werktag nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart gilt. Bei elektronischen Vertragsabschlüssen wird der Vertragstext von druck.at nach Vertragsabschluss nicht gespeichert (§ 9 ECG).
    11. Rechnungen sind sofort fällig und unverzüglich begleichen.
    12. Bei größeren Bestellungen sowie Bestellungen, welche die Anschaffung von Sondermaterialien erfordern, kann Meine-Rückwand vom Unternehmer eine Vorauszahlung sowie – entsprechend der geleisteten Arbeit – durch Zustellung von Teilrechnungen auch Teilzahlungen verlangen.
    13. Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für Meine-Rückwand auf Meine-Rückwand keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Daraus allenfalls entstehende nachteilige Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Unternehmers.
    14. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Meine-Rückwand mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
    15. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrags.
    16. Bei Zahlungsverzug hat der Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu zahlen.
    17. Der Unternehmer verpflichtet sich, im Fall des Verzugs alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen. Bei Einbeziehung eines Inkassobüros ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die Meine-Rückwand dadurch entstehenden Kosten, soweit diese die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA nicht überschreiten, zu ersetzen. Meine-Rückwand ist auch berechtigt, als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Unternehmer einen schaden- und verschuldensunabhängigen Pauschalbetrag von € 40,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- jeweils zu bezahlen.
    18. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens – insbesondere des Schadens, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten von Meine-Rückwand anfallen – wird dadurch nicht ausgeschlossen.
    19. Bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Unternehmers ist Meine-Rückwand berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher – auch noch nicht fälliger Rechnungen – zu verlangen, für die bereits angelaufenen Kosten Teilzahlungen zu verlangen, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen von im Voraus zu leistenden Teilzahlungen sowie der Begleichung sämtlicher offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Überdies ist Meine-Rückwand berechtigt, die noch nicht zugestellte Ware bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Anzahlungen, Teilzahlungen und Rechnungsbeträge zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen Meine-Rückwand auch zu, wenn der Unternehmer trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
    20. Lieferungen erfolgen ab Betrieb von Meine-Rückwand auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers, sofern nichts anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Unternehmers abgeschlossen. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Unternehmer oder an die den Transport durchführende Person oder zu dem Zeitpunkt, in dem die Ware zwecks Versendung das Lager von Meine-Rückwand verlassen hat, auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Unternehmer mit der Annahme der Ware in Verzug ist.
    21. Bei Lieferverzug muss der Unternehmer eine – an dem jeweiligen Auftrag orientierte – angemessene Nachfrist von zumindest einer Woche setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Unternehmer unter Setzung einer neuerlichen angemessenen Nachfrist von zumindest einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen.
    22. Das Rücktrittsrecht bezieht sich stets nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, hinsichtlich dessen Verzug besteht.
    23. Tritt der Unternehmer infolge Lieferverzugs vom Vertrag zurück, so wird der Vertrag Zug um Zug rückabgewickelt.
    24. Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Lieferfristen bzw. -termine hat der Unternehmer zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.) – und zwar auch dann, wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten – ist Meine-Rückwand von der Verpflichtung zu Lieferung für die Dauer der Störung entbunden. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird Meine-Rückwand von der Leistungsverpflichtung frei. Dauert die Leistungsverzögerung länger als fünf Wochen, so ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Meine-Rückwand von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Unternehmer daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten.
    25. Der Unternehmer ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen.
    26. Befindet sich der Unternehmer in Annahmeverzug, so ist Meine-Rückwand berechtigt aber nicht verpflichtet, die Ware für die Dauer von vier Wochen auf Gefahr und Kosten des Unternehmers selbst oder bei einem Spediteur einzulagern. Meine-Rückwand ist berechtigt in diesem Fall, vom Vertrag zurückzutreten und die anderweitig zu verwerten.
    27. Für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Meine-Rückwand vereinbart.
    28. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Meine-Rückwand nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist Meine-Rückwand von seiner Haftung befreit, wenn die Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Unternehmer abgetreten werden. Meine-Rückwand haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden von Meine-Rückwand nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Bei den eingesetzten Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen der Zulieferanten enthalten bzw. bei diesen branchenüblich sind.
    29. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Monat ab Übergabe der Ware. Ausdrücklich keine Gewährleistung wird gewährt, im mittelbar oder unmittelbar Zusammenhang stehende Folgen aufgrund der Installation / Anbringung. Dies gilt insbesondere bei nicht fachgerechter Installation / Anbringung, die unter höchster Sorgfalt durch den Kunden vorzunehmen sind. Die Gewährleistung ist auch bei bloßer Mitverursachung ausgeschlossen.
    30. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet Meine-Rückwand nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
    31. Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
    32. Der Unternehmer muss die gelieferte Ware auf Mängel untersuchen. Offene Mängel sind Meine-Rückwand unverzüglich, bestimmt und schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von einem Monat, nachdem die Ware den Betrieb bzw. den Machtbereich von Meine-Rückwand verlassen hat, bei Meine-Rückwand geltend gemacht werden.
    33. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Unternehmer zu beweisen.
    34. Das Regressrecht nach § 933b, zweiter Satz ABGB verjährt in drei Monaten nach Erbringung der Leistung durch Meine-Rückwand.
    35. Bei berechtigten Beanstandungen ist Meine-Rückwand nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswerts, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Meine-Rückwand oder einem Erfüllungsgehilfen von Meine-Rückwand fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall sehr stark verzögerter, unterlassener oder mehrfach misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Unternehmer Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
    36. Die Haftung von Meine-Rückwand für Mangelfolgeschäden besteht nur dann, wenn Meine-Rückwand oder einen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
    37. Meine-Rückwand haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Unternehmers entstanden sind.
    38. Können die beanstandeten Druckerzeugnisse Meine-Rückwand nicht mehr vorgelegt werden, so hat der Unternehmer nur dann ein Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz, wenn Meine-Rückwand, ausdrücklich in Schriftform, im Falle einer Entsorgung zuvor dieser zustimmt. Unabhängig hiervon ist Meine-Rückwand eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontrolle entsprechende Mangeldokumentation vorzulegen.
    39. Schadenersatzansprüche des Unternehmers sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Meine-Rückwand nur für allfällige Personenschäden.
    40. at haftet nur für vertragstypische, voraussehbare Schäden. Überdies ist die Haftung von Meine-Rückwand pro Schadensfall mit der Höhe des Auftragswerts beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
    41. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Nach einem halben Jahr ab Lieferung bzw. Leistungserbringung durch Meine-Rückwand trifft den Unternehmer die Beweislast.
    42. Kommt eine Haftung von Meine-Rückwand in Betracht, so wird Meine-Rückwand in der Höhe von der Haftung befreit, in der bestehende und durchsetzbare Ansprüche gegen zuliefernde oder weiterverarbeitende Unternehmen an den Unternehmer abgetreten werden.
    43. Der Vertragsgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.
    44. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse, d.h. auch dann, wenn kein Vertrag zustande kommt.
    45. Meine-Rückwand übernimmt keine beigestellten Materialien zur Bearbeitung.
    46. Bei vom Unternehmer oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten trägt der Unternehmer bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke. Eine Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmers und wird gesondert in Rechnung gestellt.
    47. Wird vom Unternehmer kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher bei Meine-Rückwand nicht bestellt, so übernimmt Meine-Rückwand keine Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Drucks. Dies gilt auch dann, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.
    48. Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Ausstanzung, Druckeinrichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung in das Eigentum von Meine-Rückwand über.
    49. Meine-Rückwand steht an den vom Unternehmer beigestellten Materialien bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungsrecht gem § 369 UGB zu.
    50. Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Druckarbeiten und sind ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, so kann der Vertrag von Meine-Rückwand oder dem Unternehmer unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Schluss eines Kalendervierteljahres gelöst werden.
    51. Wenn Meine-Rückwand selbst Inhaberin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, so erwirbt der Unternehmer mit der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten.
    52. Im Übrigen hat Meine-Rückwand das ausschließliche Recht, die hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u.Ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u.Ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Meine-Rückwand ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben.
    53. Meine-Rückwand ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob dem Unternehmer das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten, zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Unternehmer sichert zu, dass er über die Rechte zur jedweden Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der von ihm beigestellten Vorlagen und Materialien verfügt und dass durch die Auftragsausführung durch Meine-Rückwand keinerlei wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzt werden.
    54. Werden vom Unternehmer Schriften bzw. eine Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Unternehmer Meine-Rückwand zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.
    55. Im Verhältnis zu Nicht-Verbrauchern steht einer Gerichtsstandsvereinbarung und Rechtswahl aus Schweizer Sicht nichts entgegen.
    56. Wird Meine-Rückwand von Dritten wegen behaupteter Rechtsverletzungen aus Urheber-, Leistungsschutz-, oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten aufgrund der Durchführung eines Auftrags des Unternehmers in Anspruch genommen, so hat der Unternehmer druck.at schad- und klaglos zu halten.
    57. Meine-Rückwand wird solche Ansprüche Dritter dem Unternehmer unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Unternehmer auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse von Meine-Rückwand dem Verfahren bei, so ist Meine-Rückwand berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Unternehmer ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos- und klaglos zu halten.
    58. Ein Rücktrittsrecht besteht für Unternehmer nicht.

  1. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Kunden auf das Vertragsverhältnis anwendbar, soweit es sich um einen Verbraucher handelt.
    2. Hat der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist er in Österreich beschäftigt, so ist für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz, am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Beschäftigung des Verbrauchers ausschließlich zuständig. Dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.
    3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    4. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz von druck.at Druck- und Handelsgesellschaft mbH.
    5. Wir informieren über die Möglichkeit, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen:

      www.ombudsmann.at

      Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsmann.at.

      Für die Beilegung von Streitigkeiten mit unserem Unternehmen kann auch die OS-Plattform genutzt werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr

      Unsere E-Mail-Adresse : [email protected]
    6. Alle Auftragsvereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Außendienstes müssen schriftlich bestätigt werden.
    7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.